Unsere Verpflichtung als Ausbildungsinstitut ist seit über 25 Jahren der hilfsmittelfreie, gewaltfreie und zwanglose sowie der nonverbale Umgang mit dem Hund.
Das von Gerhard Wiesmeth entwickelte und markengeschützte System, wird durch unsere zertifizierten Hundetrainer bzw. Dozenten authentisch vermittelt.
tierschutzgerechtes Hundetraining
Hundewelten ist eine berufsbildende Einrichtung mit Schulstatus.
Die Landesbehörde Nordrhein-Westfalen hat uns die Anerkennung einer berufsbildenden Einrichtung bescheinigt.
Alle unsere Ausbildungen bereiten ordnungsgemäß auf einen Beruf vor.
Die nonverbale Arbeit mit Hunden sowie die Hundeerziehung ohne Worte wurde von Gerhard Wiesmeth 1999 erstmals eingesetzt und seither stetig weiter entwickelt.
In dieser Zeit entstand das körperaktive Arbeiten mit Hunden, besonders mit verhaltensauffälligen Tieren, auf der Grundlage des heute bekannten Speechless Dogtraining Systems (S.D.T.S®).

Zert. Hundetrainer SDTS®
Zert. Hundetrainer nach DGHV Standard
Kynophobieberater - Kynoinstitut (IpaK)
Sachverständiger - DVO LHundG NRW
Zert. Ernährungsassistent Hund®
Hundetrainer gem. §11 Abs. 1, Nr. 8f
Unsere Ausbildung zum Hundetrainer ist in vergleichsweise kurzer Zeit möglich, da Inhalte und Abläufe über viele Jahre hinweg optimiert wurden und auf einer systemischen Grundlage basieren.
Für unsere Schüler bedeutet das eine deutliche Zeitersparnis bei gleichzeitig erweitertem Wissensspektrum. Ein internes Qualitätsmanagement und praxisorientiertes Lernen sichern unseren Absolventen einen zeitgemäßen und schnellen Ausbildungserfolg.
Durch unsere Spezialisierung auf die Verhaltensmodifizierung von Problemverhalten bei Hunden konnten wir die Ausbildungsinhalte im Laufe der Jahre präzise komprimieren und klar strukturieren. Da wir ohne Hilfsmittel und ohne Korrektur arbeiten, lässt sich zusätzlich wertvolle Ausbildungszeit einsparen.
In Kooperation mit dem DGHV (Deutscher Gebrauchshundeverband) arbeiten wir ohne Hilfsmittel sowie Gewalt- und korrekturfrei.
Der DGHV ist eine Sachverständigenstelle nach LHundG NRW und zur Durchführung und Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt.